Systain Consulting GmbH _*Kostenloses Sonder_Seminar*_
Nun steht es fest: Das „Lieferkettengesetz“ wurde vom Bundestag verabschiedet. Somit müssen ab 2023 Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter*innen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen – ab 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen. Doch was heißt das für Unternehmen konkret?
Schweizer Legal (Standorte Berlin & München) wird Ihnen im Detail die rechtlichen Anforderungen vorstellen:
– Welche Unternehmen werden von dem „Lieferketten-Gesetz“ betroffen sein?
– Welche Anforderungen werden für Unternehmen künftig konkret gelten?
– Welche Konsequenzen kann eine Nichterfüllung der Sorgfaltspflichten haben?
Darüber hinaus zeigen wir – Systain, Nachhaltigkeitsberatung und Expertin für Lieferketten – Ihnen praxisnah, wie Sie Ihr Unternehmen auf die kommenden Anforderungen vorbereiten können.
Sie werden außerdem die Möglichkeit haben, Ihre persönlichen Fragen zu stellen.
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Einen Überblick zu weiteren Online-Kursen des Veranstalters Systain finden Sie außerdem hier: https://www.systain.com/einblicke/csr-webinare/