Effektive Beschwerdemechanismen als Teil menschenrechtlicher Sorgfalt – gesetzliche Anforderungen, relevante Rahmenwerke und praktische Umsetzungstipps

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Die Bereitstellung effektiver und zugänglicher Beschwerdeverfahren ist essenzieller Bestandteil der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Nur wenn Betroffene die Möglichkeit haben, auf menschenrechtsbezogene Missstände aufmerksam zu machen, können Unternehmen diesen auch angemessen begegnen. Insofern sind sie als Teil eines wirksamen Risikomanagements sowohl im Interesse der Betroffenen, wie auch der Unternehmen, von zentraler Bedeutung. Dieser Grundsatz aus den UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte findet sich auch im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wieder. 

Vor wenigen Monaten hat das für die Umsetzung des LkSG zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Handreichung mit weiterführenden Informationen und Hilfestellungenzu Beschwerdeverfahren veröffentlicht, welches auch den Leitfaden „Zuhören lohnt sich“ des UN GCDreferenziert. In diesem kostenfreien Webinar für Unternehmen skizzieren wir relevante Anforderungen und Rahmen und erläutern auf Basis unserer bisherigen Erfahrungen aus der Umsetzung der UN Leitprinzipien, wie Unternehmen praktisch an die Umsetzung effektiver Beschwerdekanäle herangehen können.”

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