Berlin (AFP) – Die Landesdatenschutzbeauftragten haben angesichts rechtlicher Bedenken einen Fragenkatalog an den US-amerikanischen ChatGPT-Entwickler Open AI vorbereitet. Wie der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann dem Fachdienst “Tagesspiegel Background” am Donnerstag sagte, würden die “meisten Landesdatenschützer” die Fragen “noch in dieser Woche an den Konzern senden”. Anhand der Antworten werde dann das weitere Vorgehen koordiniert.
Dem Leiter der vor wenigen Wochen gegründeten “KI-Taskforce” zufolge geht es darum herauszufinden, woher die Daten für das Training des auf künstlicher Intelligenz (KI) basierenden Chatbots stammen. Sollte sich herausstellen, dass dazu unerlaubt personenbezogene Daten verwendet werden, droht laut “Tagesspiegel Background” ein Verbot.
Auf Nachfrage bestätigte die Datenschutzbeauftragte Schleswig-Holsteins und Vorsitzende der Datenschutzkonferenz (DSK), Merit Hansen, dass die Datenschutzbeauftragten der Länder “standardisierte Fragen” an ChatGPT-Entwickler Open AI versenden würden, um konkrete Auskünfte hinsichtlich datenschutzrechtlicher Probleme zu erlangen.
Allerdings rechnete Hansen damit, dass die Beantwortung durch Open AI “noch lange dauern” könnte. Über eine tatsächliche Sperre könne man erst im “übernächsten Schritt” – nach Auswertung und Prüfung der erhaltenen Auskünfte – nachdenken. Zudem seien die konkreten Zuständigkeiten dafür in Deutschland nicht eindeutig.
Anfang April hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber eine Sperrung von ChatGPT in Deutschland als denkbar eingestuft. Zuvor hatte die Medienaufsicht in Italien den Chatbot gesperrt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr lehnt ein solches Vorgehen ab. Digitalminister Volker Wissing (FDP) drängt stattdessen auf eine rasche Regulierung auf EU-Ebene.
ChatGPT erstellt mit Hilfe von künstlicher Intelligenz und der Auswertung großer Datenmengen Texte und ist dabei in der Lage, auch komplexere Anforderungen zu erfüllen.