“Ursache des menschgemachten Klimawandels ist der Anstieg der Konzentration der Treibhausgase in der Erdatmosphäre. ‘Stop des Klimawandels’ ist deswegen gleichbedeutend mit ‘Stop des Konzentrationsanstiegs’, und der wiederum wird nur erreicht bei einem Niveau der menschgemachten Emissionen von ‘netto-Null’. Das bedeutet, dass alle verbleibenden Emissionen ausgeglichen werden, indem der Atmosphäre an anderer Stelle Treibhausgase entzogen werden. “Netto-Null“ ist die im Angelsächsischen verbreitete Sprechweise. Auf UN-Ebene ist der klimarechtlich korrekte Begriff dafür ‘klimaneutral’. Der deutsche Gesetzgeber hat sich im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) entschieden, dafür „treibhausgasneutral“ zu sagen. Gemeint ist mit allen drei Begriffen dasselbe.” (Hans-Jochen Luhmann / Wolfgang Obergassel im Basiseintrag “Klimaneutralität”)
Basiseintrag “Klimaneutralität”
von Hans-Jochen Luhmann und Wolfgang Obergassel, CC BY-SA 4.0
Klimaneutral im deutschen Föderalsystem
Die Tücken der Kooperation von Kommunen und Ländern mit dem Bund. 36. CSR MAGAZIN, von Hans-Jochen Luhmann und Wolfgang Obergassel, CC BY-SA 4.0
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