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Transparency International: Grundsätze für in Ministerien tätige Unternehmensmitarbeiter

Berlin > Etwa 120 Angestellte von Firmen und Verbänden arbeiten derzeit in deutschen Ministerien und der öffentlichen Verwaltung. Das berichtet Transparency International Deutschland mit Bezug auf die Presseberichterstattung. Die Unternehmensmitarbeiter haben so Zugang zu internen Informationen und Akten und bereiten entscheidungsrelevante Unterlagen und Gesetzesentwürfe mit vor. Den ständigen Informationsaustausch zwischen Verbänden, Unternehmen und Interessengruppen auf der einen Seite und der Verwaltung auf der anderen Seite bezeichnet Transparency als Bestandteil des politischen Systems und hält ihn daher im Prinzip für nützlich und vertretbar. Die Mitarbeit von Angestellten der Unternehmen und Verbänden in Einzelfällen in der öffentlichen Verwaltung und in Ministerien müsse jedoch offen und transparent gestaltet werden und es dürfe keine unzulässige Einflussnahme auf den Kernbereich der Verwaltungstätigkeit erfolgen. Transparency International Deutschland fordert als Mindeststandard, dass Verwaltungen und Ministerien jährlich in einem im Internet zu veröffentlichen Bericht darlegen, welche Mitarbeiter von Unternehmen, Verbänden und Vereinen sowie Gewerkschaften wie lange in den Organisationen mitgearbeitet haben und mit welchen Aufgaben sie befasst waren. Die Mitwirkung der „abgeordneten“ Person an der Erstellung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die die Tätigkeit des Unternehmens oder eines mit diesem verbundenen Unternehmens oder Branchen-, Verbands- beziehungsweise Vereinsinteressen berühren, bei denen die Person beschäftigt ist, müsse ausgeschlossen sein.

Die Grundsätze von Transparency International Deutschland für die Tätigkeit von Unternehmensmitarbeitern in Ministerien und Verwaltungen im Internet:
http://www.transparency.de/Transparenz-und-Unabhaengigkei.1133.0.html


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