Die Gründung unternehmensnaher Stiftungen liegt im Trend. Innerhalb von nur 25 Jahren vervierfachte sich ihre Zahl auf bundesweit über 1.500, stellt eine Untersuchung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen und der Vodafone Stiftung fest. Im Vergleich zur Gesamtheit aller Stiftungen setzen unternehmensnahe Stiftungen überdurchschnittlich viel Geld ein. So geben 41 Prozent dieser Stiftungen zwischen 100.000 Euro und 10 Millionen Euro pro Jahr aus, während diese Summen bei der Gesamtheit aller Stiftungen nur rund 30 Prozent erreichen. Durch ihre im Vergleich relativ hohe Finanzausstattung (in der Regel zwischen 10 und 100 Millionen Euro) sind ihre Projekte und Fördermöglichkeiten entsprechend umfangreich.
Als Ursache für diese Entwicklung sehen die Autoren der Studie vor allem die aktuelle Diskussion um soziale Verantwortung von Unternehmen. Wachsende gesellschaftliche Probleme, eine kritische Öffentlichkeit und die knappen Kassen des Staates hätten in der Bevölkerung zu einer verstärkten Erwartungshaltung gegenüber den Unternehmen geführt: So werde von Unternehmen verstärkt die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung eingefordert. Besonders die jüngsten Errichtungen von Unternehmensstiftungen seien in diesem Kontext zu sehen. Errichte ein Unternehmen eine gemeinnützige Stiftung, so zeige es deutlich, dass ihm gesellschaftliche Verantwortung wichtig sei und dass es ein strategisch ausgerichtetes bürgerschaftliches Engagement entwickelt habe.
Entgegen der allgemeinen Erwartung liegt das Hauptaugenmerk bei nur 13 Prozent dieser Stiftungen auf Kunst und Kultur. Wichtiger ist im unternehmensnahen Stiftungswesen die Innovation: Im Fokus steht ein verstärktes Engagement im Wissenschafts- und Forschungssektor (22 Prozent), gefolgt von Sozialem (19 Prozent) sowie Bildung und Erziehung (17 Prozent).
Stiftungsgründungen erleichtert
Am 6. Juli 2007 hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das unter anderem Stiftungsgründungen erleichtert. Einen Überblick über die Neuregelungen gibt der Bundesverband Deutscher Stiftungen auf seiner Homepage. Nach dem “Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements” können Stifter künftig eine Million Euro, verteilt auf zehn Jahre, geltend machen. Das ist mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Betrages und 250.000 Euro mehr, als das Bundeskabinett vorgesehen hatte. (beko|16.07.2007)